Freitag, 12. Februar 2010

Mediensachverständiger: Was er macht und wann man ihn unter Umständen braucht.
Immer häufiger taucht auch bei Medienschaffenden und –dienstleistern die Frage auf, wann man einen Sachverständigen und Gutachter hinzuziehen sollte oder gar muss. Stefan Braun, selbst aus der Zunft, stellt das Problemfeld vor.
Bei einem typischen Gerichtsfall werden Ausgangstatsachen durch den Sachverständigen im Auftrag vom Gericht erhoben und sind Gegenstand der Beweisaufnahme. Der Sachverständige beurteilt z. B. Zusammenhänge von Ursachen, Eigenschaften, Zuständen, stellt Bewertungen über eine Sache her, führt Orts- und Objektbesichtigungen durch oder wird im selbständigen Beweisverfahren eingesetzt. Das selbständige Beweisverfahren ist ein wichtiges Rechtsmittel, das die laufende Verjährung hemmt, solange das Verfahren läuft.
Wann ist der Einsatz eines Sachverständigen, gerade im Medienbereich, als sinnvoll anzusehen und welche Einsatzgebiete sind zu benennen? So ist der gesamte Vervielfältigungsbereich für CD- und DVD-Produktionen ein technisch kompliziertes Feld. Mangelnde Qualitätssicherungsmaßnahmen, eventuell fehlende Produkt- und Personenzertifizierungen generieren eine Flut an Fehlern (z. B. Kodierungsprobleme, falsche Spurdichten, Lufteinschlüsse bei der Pressung, fehlende Endlackierungen zur Haltbarkeitsveredelung bei Trägern, falsche und fehlerhafte Konfektionierungen etc.). Im Filmbereich kommt es z. B. dann zum Streit, wenn Filmentwicklungen einen teuren Drehtag vernichten oder Produktionen sich aus komplizierten Gründen verzögern und Ausfallhonorare oder Vertragsstrafen entstehen. In der Audio-Produktion sind z. B. eine fachgerechte Umsetzung von Tonaufnahmen und deren Mischungen zu beurteilen, aber auch künstlerische und produktionstechnische Leistungen können zum Streitgegenstand werden. Speziell der Schadensersatz ist ein schwieriger Bereich. Wie weist man z. B. einen Schaden nach, der aus der Nichterfüllung eines Vertrages herrührt?
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Sonntag, 8. Februar 2009

Im Handels- und Wirtschaftsrecht sind Bereiche wie z.B. Medien-, Presse- und Rundfunkrecht, Film- und Fernsehrecht, Marken- und Patentrecht sowie das Urheber- und Verlagsrecht längst etabliert. Die anwachsende Zahl von Rechtsvorschriften und immer komplizierte werdende Fertigungs- und Produktionsbereiche stellen hohe Anforderungen an jeden einzelnen. Fallende Budgets verschärfen die Situation. Während die Qualifikation von Fachkräften stetig geringer wird, steigt die Anzahl von Fehlleistungen, Schäden und Mängelrügen. Das gilt für alle Branchen gleichermaßen. Der Begriff „Medien“ ist in den letzten Jahren einem inflationären und strukturellen Verfall unterlegen. Die Ursachen hierfür sind in der fortschreitenden Spezialisierung und Zersplitterung der Medien zu finden.
Der Sachverständige kann auf unterschiedliche Art zur Erstattung eines Gutachtens beauftragt werden. Er kann einen Privatauftrag erhalten, von Gericht oder Staatsanwaltschaft beauftragt, durch eine Behörde oder im Rahmen einer technischen Überwachung eingesetzt, aber auch als Schiedsgutachter tätig werden. Ein Privatgutachten wird oftmals auch zur Einholung einer Expertenmeinung verwendet und dient zur Vermeidung von Gerichtsverfahren und somit zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Es bietet sich aber auch die Möglichkeit, durch einen fachlich fundierten Tatsachenvortrag ein Gerichtsverfahren zu beginnen. Landen die strittigen Fälle vor Gericht, ist für die komplizierten Fragen und dem Beweis der aufgestellten Tatsachenbehauptungen durch die Parteien ein so genannter Sachverständigenbeweis notwendig. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist dann von Nöten, wenn zur Feststellung von Tatsachen und zu Ihrer Bewertung dem Gericht die erforderliche Sachkunde fehlt.
Beispiele für Streitfälle finden sich viele, z.B. ein Streit über die Bewertung, die aus den entstandenen Schäden – meist durch Nicht- oder Fehlleistung – aus Verträgen resultieren oder Mängelrügen durch eine fehlerhafte Druckproduktion. Typischerweise gerät der Streit dadurch außer Kontrolle, dass eine Partei nicht bereit ist, die Leistung der Gegenpartei in vollem Umfang zu bezahlen.
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Sonntag, 8. Februar 2009

Die immer stärkere fachliche Spezialisierung in den Arbeitsprozessen der Medienbranche führt dazu, dass Fehler häufig nicht mehr erkannt und beseitigt werden. Infolgedessen entsteht auch immer öfter ein Streit darüber, wer den Fehler verursacht hat und wer dafür geradestehen muss. Da sowohl die streitenden Parteien als auch deren Medienrechtsanwälte oft nicht in der Lage sind, die Fakten klar ersichtlich und fundamentiert in den Klageschriften oder vorprozessualen Auseinandersetzungen zu erörtern, wird für diese offenen Fragen ein so genannter „Sachverständigenbeweis“ vor Gericht gefordert. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, müssen ggf. die benannten Sachverständigenbeweise „eingelöst“ und der richtige, fachlich spezialisierte Sachverständige gefunden werden.
Im Bau- und Kfz-Gewerbe ist das Auffinden eines Sachverständigen aufgrund der Vielzahl der Spezialisten kein Problem. Im stark expandierenden Medienbereich ist der Sachverständige aber Mangelware. Da auch bei den Bestellungskörperschaften die entsprechenden Fachbereiche fehlen, ist es wichtig, zu wissen, wo und wie diese Experten gefunden werden können. Es ist daher verständlich, dass der Begriff „Medien-Sachverständiger“ Erklärungsbedarf hat. Eine Nennung des jeweiligen Medienfachbereichs, in dem der Sachverständige tätig ist, scheint unverzichtbar. Der Bericht erläutert die Arbeitsweise des Medien-Sachverständigen als Teil des Gerichtsverfahrens.
Es ist nicht mehr zu übersehen: Zwei gegenläufige Trends im Medienbereich nehmen Form an bzw. verlieren diese.
1. Auf der einen Seite spezialisieren sich Juristen zu Medienanwälten. Im Handels- und Wirtschaftsrecht sind Bereiche wie z. B. Medien-, Presse- und Rundfunkrecht, Informationsrecht und Neue Medien, Telekommunikation, Film- und Fernsehrecht, Marken- und Patentrecht sowie das ausufernde Urheber- und Verlagsrecht längst etabliert. Die explosionsartig anwachsende Zahl von Rechtsvorschriften, sowie die hoch- und überspezialisierte Welt in den Fertigungs- und Gestaltungsbereichen der Druck- und Medienproduktion, des E-Commerce und den „Neuen Medien“ stellen hohe Anforderungen, die für den Einzelnen kaum oder gar nicht mehr zu überschauen sind.
Fallende Budgets und Preise verschärfen den Druck zu sparen. Während die Qualifikation von Fachkräften stetig geringer wird, steigt die Anzahl von Fehlleistungen, Schäden und Mängelrügen. Das gilt für alle Branchen gleichermaßen.
2. Auf der anderen Seite ist der Begriff „Medien“ in den letzten Jahren einem inflationären, strukturellen Verfall unterlegen und erleidet nunmehr das gleiche Schicksal einer Verwässerung und Bedeutungsunschärfe wie z. B. die Schwester-Fachbereiche Multimedia, High Definition oder Crossmedia. Die Ursachen hierfür sind in der fortschreitenden Spezialisierung und Zersplitterung der Medien zu finden. Diese kann man inzwischen etwa in folgende grobe Bereiche einteilen: Grafisches Gewerbe (Printmedien und Design), Musik- und Film-(Verwertungs-)branche, Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit, Rundfunk, Internet (E-Commerce, Webcasting, On-Demand, Provider, Hosting), Medienökonomie und -politik sowie Kommunikations- und Medienwissenschaften.
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Sonntag, 8. Februar 2009

Pirateriebekämpfung oder Zwangskundenbindung?
Fachartikel, Autor: Stefan Braun © 2009
Veröffentlichung Januar 2009, Heft 01/2009,
Seite 34-35, Rubrik Musik-Business, 7.000 AS, 4 NS, PDF 1.034 KB
Musiker Magazin, Fachzeitschrift für Rock & Pop Musiker und Musikurheber, Herausgeber: Kulturelles Jugendbildungswerk e. V., Lüneburg

Die richtige Auftragserteilung
In Aufträgen und Auftragsbestätigungen finden sich für die Herstellung eines Glasmasters viele unterschiedliche Begriffsbedeutungen wie z.B. Discmastering, Audio Mastering Cost, Mastering, Master, Gravur und Entwicklung, Matrizen etc., die zwar, gut gemeint, im Fertigungsprozess von Ton- oder Bildträgeren alle das gleiche Ziel beinhalten, also die Herstellung einer Pressvorlage, bei genauerer Betrachtung technisch aber etwas anderes bedeuten.
Je detaillierter ein Auftrag gestellt wurde, desto einfacher wird es für die Beteiligten, sich bei anschließenden Streitigkeiten schneller zu einigen. Auch ist zu empfehlen, für jeden neuen Auftrag, immer wieder in der gleichen Detailtiefe den Auftrag neu zu formulieren. Nur so können im Vorfeld Gefahrenzonen ausgeräumt werden.
Die überwiegende Zahl der Presswerke verweigert eine Herausgabe der Glasmaster. Sie fürchten sich vor einer missbräuchlichen Verwendung der Glasmaster durch Piraterie und der sehr exklusiv geschützten Fertigungstechnologie. Allerdings ist zur Durchführung einer vorsätzlichen Raubkopie kein Glasmaster notwendig und Informationen über die verwendeten Maschinen sind bei den jeweiligen Maschinenherstellern frei erhältlich. Vielmehr liegt die Zurückbehaltungspraxis in einer Konkurrenzabwehr durch Mitbewerber aber auch in der dauerhaften „Zwangs-Bindung“ des Kunden begründet.
Alles Ausreden?
Die Hauptargumente der Presswerke, warum Glasmaster nicht herausgegeben werden können,…
Musiker Magazin 01/2009
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Montag, 26. Januar 2009

Experimentelles Filmessay, gedreht auf 16 mm-Film.
Der Film setzt sich mit dem Thema der Eisenbahn um 1900 auseinander und handelt von der Hinauffahrt eines Wagens der Stuttgarter Standseilbahn zum Waldfriedhof, gedreht aus Anlass des 60. Jubiläum im Jahr 1989.
weiter…
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Montag, 18. August 2008
Der Orang-Utan (Pongo pygmaeus) gehört mit Schimpansen, Bonobos und Gorillas zur Familie der großen Menschenaffen. Die Erbinformation des Orang-Utans ist zu 97 Prozent identisch mit der des Menschen. Somit zählt der Orang-Utan zu unseren nächsten Verwandten. Den Orang-Utans schwindet der Lebensraum. Holzeinschlag und die Umwandlung von Regenwald in Ackerland und Ölpalmenplantagen haben in den letzten 30 Jahren dazu geführt, dass die Orang-Utans bereits 80 Prozent ihres Lebensraumes verloren haben. Und immer noch verschwindet jede Minute auf Borneo eine Waldfläche von drei Fußballfeldern. Auf Borneo wird der Gesamtbestand des Orang-Utans auf 55.000 Tiere geschätzt. Zu Beginn der 1990er Jahre lebten dort noch etwa 150.000 Orang-Utans.
Hannes Jaennicke: Einsatz für Orang-Utans

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Sonntag, 2. März 2008
Technikjournalismus
(Hg.: Deutscher Fachjournalisten-Verband AG)
Fachbuch, 350 Seiten broschiert, 14,8 x21 cm, 1. Auflage 2008
Veröffentlichung Februar 2008
Besonderheiten der Recherche
Autor: Stefan Braun © 2008
Die Medien haben das Thema Technik für sich entdeckt. Nicht nur in Fach- und Special-Interest-Zeitschriften, auch in Publikumsmedien wie Tageszeitungen, Fernsehen, Radio und im Internet werden technische Themen vermehrt aufgegriffen. Denn Technik fasziniert, weckt Hoffnungen und Ängste, ist oft umstritten und für den Laien meist erklärungsbedürftig.
Technikjournalismus ist eine noch recht junge Sparte im Fachjournalismus und umfasst die Berichterstattung über Themen aus den Gebieten, Bauen und Wohnen, Energie und Umwelt, Verkehr und Transport, Gewerbe und industrielle Produktion, Handel und Dienstleistungen sowie Information und Kommunikation.
Dieser Band gibt zunächst einen Überblick über das Berufsbild des Technikjournalisten, den Gegenstand seiner Berichterstattung, die Recherche, typische Darstellungsformen und sprachliche Besonderheiten. Anschließend wird der Technikjournalismus in den verschiedenen Printmedien sowie im Hörfunk, Fernsehen und Internet vorgestellt; erfahrene Fachjournalisten wie namhafte Wissenschaftler beschreiben die medienspezifischen Besonderheiten, erläutern Spezifika von Recherche und Darstellung und vermitteln Handwerk und Orientierung. Auch das Verhältnis zur Wissenschaft und zu den Public Relations wird untersucht. Ausführungen über rechtliche und ethische Rahmenbedingungen runden das Buch ab.
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Freitag, 11. Januar 2008
Wie ein Fachbericht entsteht
Fachartikel, Autor: Stefan Braun © 2008
Veröffentlichung Januar 2008, Heft 01/2008
Seite 16 – 23, Rubrik Fachjournalismus, 50.000 AS, 34 NS
Der Fachjournalist, Fachjournalismus, PR, Fachmedien



Man kann nicht über etwas Technisches intensiv und leidenschaftlich schreiben, wenn man das, worüber man schreibt, nicht selbst ausprobiert oder man keine eigene praktische Erfahrung hat! Technikjournalismus steht und fällt mit der Qualität des Fachjournalisten. Technikjournalismus ist nur dann perfekt, wenn die komplexe technische Thematik perfekt und fachlich fundiert recherchiert, didaktisch dargestellt und visuell unterstützt wird.
„Gut recherchiert ist halb geschrieben“, wie es so schön im sprichwörtlichen Gebrauch heißt. Oder anders ausgedrückt, es lässt sich ein weißes Blatt Papier nur schwer mit sinnvollen, nachvollziehbaren, verständlichen und fachlich fundierten Wörtern füllen, wenn man nicht weiß, um was es eigentlich geht. Insbesondere trifft das für den Technikjournalisten zu.
Technikjournalismus, heute eher immer noch als Kunstbegriff verstanden, muss sich erst mit der Zeit in den Sprech- und Bedeutungsgebrauch einfinden. Er hebt sich von anderen journalistischen Disziplinen zum Teil gravierend ab und ist erklärungsbedürftig.
Der Technikjournalismus wurde bereits vor fast 100 Jahren praktiziert, lange bevor er einen eigenständigen Namen hatte. Einige Tipps für die technikjournalistische Recherche bietet dieser Beitrag als Vorabveröffentlichung zu dem im Frühjahr 2008 erscheinenden Buch “Technikjournalismus”.
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Donnerstag, 1. März 2007
Im Konflikt der Begriffsdefinitionen!
Fachartikel, Autor: Stefan Braun © 2007
Veröffentlichung März 2007, Heft 2/2007
Seite 50-57, Rubrik Hintergrund, 21.000 AS, 14 NS
Studio Magazin, Fachzeitschrift für professionelle Audiotechnik, Studio Presse Verlag GmbH Oberhausen
Täglich werden hunderte von Produktionen weltweit hergestellt, gemastert und gepresst. Die von Auftraggebern (z.B. Musiklabel, Filmproduktionsfirma oder Softwarehersteller) und Auftragnehmern (Presswerke) verwendeten Fachwörter und Begriffe sind von der Auftragerstellung bis über den Produktionsablauf teilweise haarsträubend falsch gewählt.
Problematisch wird es, wenn Produktionsfirma und Presswerk in einen Streit geraten und die Produktionsfirma aus diesem Grund die Herausgabe der Produktionsmaterialien verlangt. Speziell die von Presswerken selbst hergestellten so genannten „Glasmaster“ sind dabei oft ein sensibler Streitpunkt.
Die überwiegende Zahl der Presswerke verweigert eine Herausgabe der Glasmaster. Sie fürchten sich vor einer missbräuchlichen Verwendung der Glasmaster durch Piraterie und der sehr exklusiv geschützten Fertigungstechnologie, die in falschen Händen ein Ausspionieren der Maschinenspezifikationen ermöglicht. Bei genauerer Betrachtung ist zur Durchführung einer vorsätzlichen Raubkopie kein Glasmaster notwendig und Informationen über die verwendeten Maschinen sind bei den jeweiligen Maschinenbauern frei erhältlich. Vielmehr liegt die Zurückbehaltungspraxis in einer Konkurrenzabwehr durch Mitbewerber aber auch in der dauerhaften „Zwangs-Bindung“ des Kunden begründet.
Alles Ausreden?
Grundsätzlich ist das Anbringen von Firmen- oder Werbelogos im Innenring des Glasmasters durch das Presswerk nicht statthaft, solange dazu kein Auftrag des Kunden vorliegt.
Das Presswerk unterliegt auch keiner Verpflichtung, einen SID-Code, eigene Firmenlogos und andere Firmendaten in den Innenring einzugravieren, die nichts mit dem Kundenauftrag zu tun haben. Sicherlich kann ein Presswerk einen SID-Code anbringen und an der freiwilligen Selbstkontrolle zur Verhinderung von Piraterie teilnehmen, darf dies aber nicht negativ gegen ihre Kunden argumentieren. Auch hier wird auf die ständige Rechtssprechung hingewiesen….
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Freitag, 1. Dezember 2006

Der Sachverständige in der Medienproduktion
Fachartikel, Autor: Stefan Braun © 2006
Veröffentlichung Dezember 2006, Heft 6/2006
Seite 14-15, Rubrik Beratung, 17.000 AS, 11 NS, PDF 2.821 KB
Fachhefte grafische Industrie/Bulletin technique, Fondation “fonds d’assistance”, Bern
Der Bezug eines Sachverständigen zur Begutachtung einer Sachlage ist in vielen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens etabliert und die Rechtsprechung stützt sich in vielen Fällen auf Gutachten von Sachverständigen ab. Der vorliegende Beitrag orientiert sich an den Gegebenheiten in Deutschland. Das Thema ist aber auch über die deutsche Praxis hinaus von Wichtigkeit. Während die Qualifikation von Fachkräften stetig geringer wird, steigt die Anzahl von Fehlleistungen, Schäden und Mängelrügen. Das gilt für alle Branchen gleichermaßen. Der Begriff „Medien“ ist in den letzten Jahren einem inflationären und strukturellen Verfall unterlegen. Die Ursachen hierfür sind in der fortschreitenden Spezialisierung und Zersplitterung der Medien zu finden.
Ein Sachverständiger kann auf unterschiedliche Art zur Erstattung eines Gutachtens beauftragt werden. Er kann einen Privatauftrag erhalten, von Gericht oder Staatsanwaltschaft beauftragt, durch eine Behörde oder im Rahmen einer technischen Überwachung eingesetzt, aber auch als Schiedsgutachter tätig werden. Ein Privatgutachten wird oftmals auch zur Einholung einer Expertenmeinung verwendet und dient zur Vermeidung von Gerichtsverfahren und somit zur aussergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Es bietet sich aber auch die Möglichkeit, durch einen fachlich fundierten Tatsachenvortrag ein Gerichtsverfahren zu beginnen.
Landen die strittigen Fälle vor Gericht, ist für die komplizierten Fragen und dem Beweis der aufgestellten Tatsachenbehauptungen durch die Parteien ein so genannter Sachverständigenbeweis notwendig. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist dann von Nöten, wenn zur Feststellung von Tatsachen und zu Ihrer Bewertung dem Gericht die erforderliche Sachkunde fehlt.
Beispiele für Streitfälle finden sich viele, z. B. ein Streit über die Bewertung, die aus den entstandenen Schäden – meist durch Nicht- oder Fehlleistung – aus Verträgen resultieren oder Mängelrügen durch eine fehlerhafte Druckproduktion. Typischerweise gerät der Streit dadurch außer Kontrolle, dass eine Partei nicht bereit ist, die Leistung der Gegenpartei in vollem Umfang zu bezahlen.
Thema: Medien, Medien-Sachverständiger, Publikationen, Wissenschaftliche Fachveröffentlichungen | add to mister wong |
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