Kratzer des Anstoßes

Freitag, 12. Februar 2010 | Autor:

Mediensachverständiger: Was er macht und wann man ihn unter Umständen braucht.

Immer häufiger taucht auch bei Medienschaffenden und –dienstleistern die Frage auf, wann man einen Sachverständigen und Gutachter hinzuziehen sollte oder gar muss. Stefan Braun, selbst aus der Zunft, stellt das Problemfeld vor.

Bei einem typischen Gerichtsfall werden Ausgangstatsachen durch den Sachverständigen im Auftrag vom Gericht erhoben und sind Gegenstand der Beweisaufnahme. Der Sachverständige beurteilt z. B. Zusammenhänge von Ursachen, Eigenschaften, Zuständen, stellt Bewertungen über eine Sache her, führt Orts- und Objektbesichtigungen durch oder wird im selbständigen Beweisverfahren eingesetzt. Das selbständige Beweisverfahren ist ein wichtiges Rechtsmittel, das die laufende Verjährung hemmt, solange das Verfahren läuft.

Wann ist der Einsatz eines Sachverständigen, gerade im Medienbereich, als sinnvoll anzusehen und welche Einsatzgebiete sind zu benennen? So ist der gesamte Vervielfältigungsbereich für CD- und DVD-Produktionen ein technisch kompliziertes Feld. Mangelnde Qualitätssicherungsmaßnahmen, eventuell fehlende Produkt- und Personenzertifizierungen generieren eine Flut an Fehlern (z. B. Kodierungsprobleme, falsche Spurdichten, Lufteinschlüsse bei der Pressung, fehlende Endlackierungen zur Haltbarkeitsveredelung bei Trägern, falsche und fehlerhafte Konfektionierungen etc.). Im Filmbereich kommt es z. B. dann zum Streit, wenn Filmentwicklungen einen teuren Drehtag vernichten oder Produktionen sich aus komplizierten Gründen verzögern und Ausfallhonorare oder Vertragsstrafen entstehen. In der Audio-Produktion sind z. B. eine fachgerechte Umsetzung von Tonaufnahmen und deren Mischungen zu beurteilen, aber auch künstlerische und produktionstechnische Leistungen können zum Streitgegenstand werden. Speziell der Schadensersatz ist ein schwieriger Bereich. Wie weist man z. B. einen Schaden nach, der aus der Nichterfüllung eines Vertrages herrührt?

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Der Sachverständige in der Medienproduktion

Sonntag, 8. Februar 2009 | Autor:

Die immer stärkere fachliche Spezialisierung in den Arbeitsprozessen der Medienbranche führt dazu, dass Fehler häufig nicht mehr erkannt und beseitigt werden. Infolgedessen entsteht auch immer öfter ein Streit darüber, wer den Fehler verursacht hat und wer dafür geradestehen muss. Da sowohl die streitenden Parteien als auch deren Medienrechtsanwälte oft nicht in der Lage sind, die Fakten klar ersichtlich und fundamentiert in den Klageschriften oder vorprozessualen Auseinandersetzungen zu erörtern, wird für diese offenen Fragen ein so genannter „Sachverständigenbeweis“ vor Gericht gefordert. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, müssen ggf. die benannten Sachverständigenbeweise „eingelöst“ und der richtige, fachlich spezialisierte Sachverständige gefunden werden.
Im Bau- und Kfz-Gewerbe ist das Auffinden eines Sachverständigen aufgrund der Vielzahl der Spezialisten kein Problem. Im stark expandierenden Medienbereich ist der Sachverständige aber Mangelware. Da auch bei den Bestellungskörperschaften die entsprechenden Fachbereiche fehlen, ist es wichtig, zu wissen, wo und wie diese Experten gefunden werden können. Es ist daher verständlich, dass der Begriff „Medien-Sachverständiger“ Erklärungsbedarf hat. Eine Nennung des jeweiligen Medienfachbereichs, in dem der Sachverständige tätig ist, scheint unverzichtbar. Der Bericht erläutert die Arbeitsweise des Medien-Sachverständigen als Teil des Gerichtsverfahrens.

Es ist nicht mehr zu übersehen: Zwei gegenläufige Trends im Medienbereich nehmen Form an bzw. verlieren diese.

1. Auf der einen Seite spezialisieren sich Juristen zu Medienanwälten. Im Handels- und Wirtschaftsrecht sind Bereiche wie z. B. Medien-, Presse- und Rundfunkrecht, Informationsrecht und Neue Medien, Telekommunikation, Film- und Fernsehrecht, Marken- und Patentrecht sowie das ausufernde Urheber- und Verlagsrecht längst etabliert. Die explosionsartig anwachsende Zahl von Rechtsvorschriften, sowie die hoch- und überspezialisierte Welt in den Fertigungs- und Gestaltungsbereichen der Druck- und Medienproduktion, des E-Commerce und den „Neuen Medien“ stellen hohe Anforderungen, die für den Einzelnen kaum oder gar nicht mehr zu überschauen sind.
Fallende Budgets und Preise verschärfen den Druck zu sparen. Während die Qualifikation von Fachkräften stetig geringer wird, steigt die Anzahl von Fehlleistungen, Schäden und Mängelrügen. Das gilt für alle Branchen gleichermaßen.

2. Auf der anderen Seite ist der Begriff „Medien“ in den letzten Jahren einem inflationären, strukturellen Verfall unterlegen und erleidet nunmehr das gleiche Schicksal einer Verwässerung und Bedeutungsunschärfe wie z. B. die Schwester-Fachbereiche Multimedia, High Definition oder Crossmedia. Die Ursachen hierfür sind in der fortschreitenden Spezialisierung und Zersplitterung der Medien zu finden. Diese kann man inzwischen etwa in folgende grobe Bereiche einteilen: Grafisches Gewerbe (Printmedien und Design), Musik- und Film-(Verwertungs-)branche, Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit, Rundfunk, Internet (E-Commerce, Webcasting, On-Demand, Provider, Hosting), Medienökonomie und -politik sowie Kommunikations- und Medienwissenschaften.

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Geheimcode Glasmaster

Sonntag, 8. Februar 2009 | Autor:


Pirateriebekämpfung oder Zwangskundenbindung?
Fachartikel, Autor: Stefan Braun © 2009

Veröffentlichung Januar 2009, Heft 01/2009,
Seite 34-35, Rubrik Musik-Business, 7.000 AS, 4 NS, PDF 1.034 KB
Musiker Magazin, Fachzeitschrift für Rock & Pop Musiker und Musikurheber, Herausgeber: Kulturelles Jugendbildungswerk e. V., Lüneburg

MusikerMagazin_012009

Die richtige Auftragserteilung

In Aufträgen und Auftragsbestätigungen finden sich für die Herstellung eines Glasmasters viele unterschiedliche Begriffsbedeutungen wie z.B. Discmastering, Audio Mastering Cost, Mastering, Master, Gravur und Entwicklung, Matrizen etc., die zwar, gut gemeint, im Fertigungsprozess von Ton- oder Bildträgeren alle das gleiche Ziel beinhalten, also die Herstellung einer Pressvorlage, bei genauerer Betrachtung technisch aber etwas anderes bedeuten.

Je detaillierter ein Auftrag gestellt wurde, desto einfacher wird es für die Beteiligten, sich bei anschließenden Streitigkeiten schneller zu einigen. Auch ist zu empfehlen, für jeden neuen Auftrag, immer wieder in der gleichen Detailtiefe den Auftrag neu zu formulieren. Nur so können im Vorfeld Gefahrenzonen ausgeräumt werden.

Die überwiegende Zahl der Presswerke verweigert eine Herausgabe der Glasmaster. Sie fürchten sich vor einer missbräuchlichen Verwendung der Glasmaster durch Piraterie und der sehr exklusiv geschützten Fertigungstechnologie. Allerdings ist zur Durchführung einer vorsätzlichen Raubkopie kein Glasmaster notwendig und Informationen über die verwendeten Maschinen sind bei den jeweiligen Maschinenherstellern frei erhältlich. Vielmehr liegt die Zurückbehaltungspraxis in einer Konkurrenzabwehr durch Mitbewerber aber auch in der dauerhaften „Zwangs-Bindung“ des Kunden begründet.

Alles Ausreden?

Die Hauptargumente der Presswerke, warum Glasmaster nicht herausgegeben werden können,…

Musiker Magazin 01/2009

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Die Stuttgarter Standseilbahn 1929 – 2009

Montag, 26. Januar 2009 | Autor:


Experimentelles Filmessay, gedreht auf 16 mm-Film.

Der Film setzt sich mit dem Thema der Eisenbahn um 1900 auseinander und handelt von der Hinauffahrt eines Wagens der Stuttgarter Standseilbahn zum Waldfriedhof, gedreht aus Anlass des 60. Jubiläum im Jahr 1989.
weiter…

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