Kratzer des Anstoßes

Freitag, 12. Februar 2010 | Autor: Stefan Braun

Mediensachverständiger: Was er macht und wann man ihn unter Umständen braucht.

Immer häufiger taucht auch bei Medienschaffenden und –dienstleistern die Frage auf, wann man einen Sachverständigen und Gutachter hinzuziehen sollte oder gar muss. Stefan Braun, selbst aus der Zunft, stellt das Problemfeld vor.

Bei einem typischen Gerichtsfall werden Ausgangstatsachen durch den Sachverständigen im Auftrag vom Gericht erhoben und sind Gegenstand der Beweisaufnahme. Der Sachverständige beurteilt z. B. Zusammenhänge von Ursachen, Eigenschaften, Zuständen, stellt Bewertungen über eine Sache her, führt Orts- und Objektbesichtigungen durch oder wird im selbständigen Beweisverfahren eingesetzt. Das selbständige Beweisverfahren ist ein wichtiges Rechtsmittel, das die laufende Verjährung hemmt, solange das Verfahren läuft.

Wann ist der Einsatz eines Sachverständigen, gerade im Medienbereich, als sinnvoll anzusehen und welche Einsatzgebiete sind zu benennen? So ist der gesamte Vervielfältigungsbereich für CD- und DVD-Produktionen ein technisch kompliziertes Feld. Mangelnde Qualitätssicherungsmaßnahmen, eventuell fehlende Produkt- und Personenzertifizierungen generieren eine Flut an Fehlern (z. B. Kodierungsprobleme, falsche Spurdichten, Lufteinschlüsse bei der Pressung, fehlende Endlackierungen zur Haltbarkeitsveredelung bei Trägern, falsche und fehlerhafte Konfektionierungen etc.). Im Filmbereich kommt es z. B. dann zum Streit, wenn Filmentwicklungen einen teuren Drehtag vernichten oder Produktionen sich aus komplizierten Gründen verzögern und Ausfallhonorare oder Vertragsstrafen entstehen. In der Audio-Produktion sind z. B. eine fachgerechte Umsetzung von Tonaufnahmen und deren Mischungen zu beurteilen, aber auch künstlerische und produktionstechnische Leistungen können zum Streitgegenstand werden. Speziell der Schadensersatz ist ein schwieriger Bereich. Wie weist man z. B. einen Schaden nach, der aus der Nichterfüllung eines Vertrages herrührt?


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Geheimcode Glasmaster

Sonntag, 8. Februar 2009 | Autor: Stefan Braun


Pirateriebekämpfung oder Zwangskundenbindung?
Fachartikel, Autor: Stefan Braun © 2009

Veröffentlichung Januar 2009, Heft 01/2009,
Seite 34-35, Rubrik Musik-Business, 7.000 AS, 4 NS, PDF 1.034 KB
Musiker Magazin, Fachzeitschrift für Rock & Pop Musiker und Musikurheber, Herausgeber: Kulturelles Jugendbildungswerk e. V., Lüneburg

MusikerMagazin_012009

Die richtige Auftragserteilung

In Aufträgen und Auftragsbestätigungen finden sich für die Herstellung eines Glasmasters viele unterschiedliche Begriffsbedeutungen wie z.B. Discmastering, Audio Mastering Cost, Mastering, Master, Gravur und Entwicklung, Matrizen etc., die zwar, gut gemeint, im Fertigungsprozess von Ton- oder Bildträgeren alle das gleiche Ziel beinhalten, also die Herstellung einer Pressvorlage, bei genauerer Betrachtung technisch aber etwas anderes bedeuten.

Je detaillierter ein Auftrag gestellt wurde, desto einfacher wird es für die Beteiligten, sich bei anschließenden Streitigkeiten schneller zu einigen. Auch ist zu empfehlen, für jeden neuen Auftrag, immer wieder in der gleichen Detailtiefe den Auftrag neu zu formulieren. Nur so können im Vorfeld Gefahrenzonen ausgeräumt werden.

Die überwiegende Zahl der Presswerke verweigert eine Herausgabe der Glasmaster. Sie fürchten sich vor einer missbräuchlichen Verwendung der Glasmaster durch Piraterie und der sehr exklusiv geschützten Fertigungstechnologie. Allerdings ist zur Durchführung einer vorsätzlichen Raubkopie kein Glasmaster notwendig und Informationen über die verwendeten Maschinen sind bei den jeweiligen Maschinenherstellern frei erhältlich. Vielmehr liegt die Zurückbehaltungspraxis in einer Konkurrenzabwehr durch Mitbewerber aber auch in der dauerhaften „Zwangs-Bindung“ des Kunden begründet.

Alles Ausreden?

Die Hauptargumente der Presswerke, warum Glasmaster nicht herausgegeben werden können,…

Musiker Magazin 01/2009


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Glasmaster und Source Identification Code: Alles Ansichtssache?

Donnerstag, 1. März 2007 | Autor: Stefan Braun

Im Konflikt der Begriffsdefinitionen!
Fachartikel, Autor: Stefan Braun © 2007

Veröffentlichung März 2007, Heft 2/2007
Seite 50-57, Rubrik Hintergrund, 21.000 AS, 14 NS
Studio Magazin, Fachzeitschrift für professionelle Audiotechnik, Studio Presse Verlag GmbH Oberhausen

Täglich werden hunderte von Produktionen weltweit hergestellt, gemastert und gepresst. Die von Auftraggebern (z.B. Musiklabel, Filmproduktionsfirma oder Softwarehersteller) und Auftragnehmern (Presswerke) verwendeten Fachwörter und Begriffe sind von der Auftragerstellung bis über den Produktionsablauf teilweise haarsträubend falsch gewählt.
Problematisch wird es, wenn Produktionsfirma und Presswerk in einen Streit geraten und die Produktionsfirma aus diesem Grund die Herausgabe der Produktionsmaterialien verlangt. Speziell die von Presswerken selbst hergestellten so genannten „Glasmaster“ sind dabei oft ein sensibler Streitpunkt.

Die überwiegende Zahl der Presswerke verweigert eine Herausgabe der Glasmaster. Sie fürchten sich vor einer missbräuchlichen Verwendung der Glasmaster durch Piraterie und der sehr exklusiv geschützten Fertigungstechnologie, die in falschen Händen ein Ausspionieren der Maschinenspezifikationen ermöglicht. Bei genauerer Betrachtung ist zur Durchführung einer vorsätzlichen Raubkopie kein Glasmaster notwendig und Informationen über die verwendeten Maschinen sind bei den jeweiligen Maschinenbauern frei erhältlich. Vielmehr liegt die Zurückbehaltungspraxis in einer Konkurrenzabwehr durch Mitbewerber aber auch in der dauerhaften „Zwangs-Bindung“ des Kunden begründet.

Alles Ausreden?
Grundsätzlich ist das Anbringen von Firmen- oder Werbelogos im Innenring des Glasmasters durch das Presswerk nicht statthaft, solange dazu kein Auftrag des Kunden vorliegt.
Das Presswerk unterliegt auch keiner Verpflichtung, einen SID-Code, eigene Firmenlogos und andere Firmendaten in den Innenring einzugravieren, die nichts mit dem Kundenauftrag zu tun haben. Sicherlich kann ein Presswerk einen SID-Code anbringen und an der freiwilligen Selbstkontrolle zur Verhinderung von Piraterie teilnehmen, darf dies aber nicht negativ gegen ihre Kunden argumentieren. Auch hier wird auf die ständige Rechtssprechung hingewiesen….


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Gutachtenerstellung in der grafischen Industrie

Freitag, 1. Dezember 2006 | Autor: Stefan Braun


Der Sachverständige in der Medienproduktion
Fachartikel, Autor: Stefan Braun © 2006

Veröffentlichung Dezember 2006, Heft 6/2006
Seite 14-15, Rubrik Beratung, 17.000 AS, 11 NS, PDF 2.821 KB
Fachhefte grafische Industrie/Bulletin technique, Fondation “fonds d’assistance”, Bern

Der Bezug eines Sachverständigen zur Begutachtung einer Sachlage ist in vielen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens etabliert und die Rechtsprechung stützt sich in vielen Fällen auf Gutachten von Sachverständigen ab. Der vorliegende Beitrag orientiert sich an den Gegebenheiten in Deutschland. Das Thema ist aber auch über die deutsche Praxis hinaus von Wichtigkeit. Während die Qualifikation von Fachkräften stetig geringer wird, steigt die Anzahl von Fehlleistungen, Schäden und Mängelrügen. Das gilt für alle Branchen gleichermaßen. Der Begriff „Medien“ ist in den letzten Jahren einem inflationären und strukturellen Verfall unterlegen. Die Ursachen hierfür sind in der fortschreitenden Spezialisierung und Zersplitterung der Medien zu finden.

Ein Sachverständiger kann auf unterschiedliche Art zur Erstattung eines Gutachtens beauftragt werden. Er kann einen Privatauftrag erhalten, von Gericht oder Staatsanwaltschaft beauftragt, durch eine Behörde oder im Rahmen einer technischen Überwachung eingesetzt, aber auch als Schiedsgutachter tätig werden. Ein Privatgutachten wird oftmals auch zur Einholung einer Expertenmeinung verwendet und dient zur Vermeidung von Gerichtsverfahren und somit zur aussergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Es bietet sich aber auch die Möglichkeit, durch einen fachlich fundierten Tatsachenvortrag ein Gerichtsverfahren zu beginnen.

Landen die strittigen Fälle vor Gericht, ist für die komplizierten Fragen und dem Beweis der aufgestellten Tatsachenbehauptungen durch die Parteien ein so genannter Sachverständigenbeweis notwendig. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist dann von Nöten, wenn zur Feststellung von Tatsachen und zu Ihrer Bewertung dem Gericht die erforderliche Sachkunde fehlt.
Beispiele für Streitfälle finden sich viele, z. B. ein Streit über die Bewertung, die aus den entstandenen Schäden – meist durch Nicht- oder Fehlleistung – aus Verträgen resultieren oder Mängelrügen durch eine fehlerhafte Druckproduktion. Typischerweise gerät der Streit dadurch außer Kontrolle, dass eine Partei nicht bereit ist, die Leistung der Gegenpartei in vollem Umfang zu bezahlen.


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Blogs etablieren sich als neue Kommunikationsplattform

Mittwoch, 1. November 2006 | Autor: Stefan Braun

Fachartikel, Autor: Stefan Braun © 2006

Veröffentlichung November 2006, Heft 06/2006
Seite 5 – 12, Rubrik Fachmedien, 31.000 AS, 21 NS
Der Fachjournalist, Fachjournalismus, PR, Fachmedien

Wir haben uns daran gewöhnt, dass zu fast jedem Thema vollumfängliches Wissen in einer nie gekannten Vielfalt recherchiert werden kann. Man spricht sogar schon von der Google-Generation. Was derzeit aber mit dem explosionsartigen Aufkommen von Blogs, einer Web 2.0 Anwendung des sich wandelnden Internets, passiert, ist revolutionär. Eine wie es scheint unendliche Informationsvielfalt verändert das Verhalten aller daran beteiligten Personen, den Wissenstransfer, sogar ganze Branchen wandeln sich und verändern ihre Produkte und Zielmärkte. Die Schwierigkeit liegt mehr denn je in der qualitativen Differenzierung der Informationen und ihrer Verwendung.

Welche Auswirkungen haben die durch Web 2.0 und Blogs entstehenden „social networks” das Kaufverhalten und unsere Gesellschaft? Welche Rolle werden die klassischen Medien künftig einnehmen?


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Auftragsoptimierung im digitalen Workflow

Freitag, 1. September 2006 | Autor: Stefan Braun

Der Sachverständige in der Medienproduktion
Fachartikel, Autor: Stefan Braun © 2006

Veröffentlichung September 2006, Heft 09/2006
Seite 9 – 11, Rubrik Medienproduktion, 14.800 AS, 10 NS
Value Magazin, Das Magazin für Medienproduktion und Unternehmenskommunikation

Der Umgang mit Daten im digitalen Workflow ist zu einem Dauerthema geworden. Was ist Qualität, wie wird diese definiert und wie überprüft man sie? Was passiert, wenn die Daten des Kunden falsch angeliefert oder falsch interpretiert werden?

Mit dem Entstehen des Druckdatenstandards PDF/X können seit Anfang 2000 die Druckvorlagen auch digital verschickt und verarbeitet werden. Das ursprünglich nicht für die Druckvorstufe entwickelte Datenformat PDF sollte eigentlich zuerst nur die Daten anderer Plattformen in ein plattformunabhängiges Datenformat zum Austausch wandeln. Erst Ende der 90er Jahre begann man damit, einen PDF-Standard zu entwickeln, der für die gesamte Druckvorstufe mit PDFX-1a einen Anfang nahm und inzwischen zur Norm und unverzichtbarer Bestandteil vieler PDF-Workflows geworden ist (ISO 15929 und ISO 15930).


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