Die immer stärkere fachliche Spezialisierung in den Arbeitsprozessen der Medienbranche führt dazu, dass Fehler häufig nicht mehr erkannt und beseitigt werden. Infolgedessen entsteht auch immer öfter ein Streit darüber, wer den Fehler verursacht hat und wer dafür geradestehen muss. Da sowohl die streitenden Parteien als auch deren Medienrechtsanwälte oft nicht in der Lage sind, die Fakten klar ersichtlich und fundamentiert in den Klageschriften oder vorprozessualen Auseinandersetzungen zu erörtern, wird für diese offenen Fragen ein so genannter „Sachverständigenbeweis“ vor Gericht gefordert. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, müssen ggf. die benannten Sachverständigenbeweise „eingelöst“ und der richtige, fachlich spezialisierte Sachverständige gefunden werden.
Im Bau- und Kfz-Gewerbe ist das Auffinden eines Sachverständigen aufgrund der Vielzahl der Spezialisten kein Problem. Im stark expandierenden Medienbereich ist der Sachverständige aber Mangelware. Da auch bei den Bestellungskörperschaften die entsprechenden Fachbereiche fehlen, ist es wichtig, zu wissen, wo und wie diese Experten gefunden werden können. Es ist daher verständlich, dass der Begriff „Medien-Sachverständiger“ Erklärungsbedarf hat. Eine Nennung des jeweiligen Medienfachbereichs, in dem der Sachverständige tätig ist, scheint unverzichtbar. Der Bericht erläutert die Arbeitsweise des Medien-Sachverständigen als Teil des Gerichtsverfahrens.
Es ist nicht mehr zu übersehen: Zwei gegenläufige Trends im Medienbereich nehmen Form an bzw. verlieren diese.
1. Auf der einen Seite spezialisieren sich Juristen zu Medienanwälten. Im Handels- und Wirtschaftsrecht sind Bereiche wie z. B. Medien-, Presse- und Rundfunkrecht, Informationsrecht und Neue Medien, Telekommunikation, Film- und Fernsehrecht, Marken- und Patentrecht sowie das ausufernde Urheber- und Verlagsrecht längst etabliert. Die explosionsartig anwachsende Zahl von Rechtsvorschriften, sowie die hoch- und überspezialisierte Welt in den Fertigungs- und Gestaltungsbereichen der Druck- und Medienproduktion, des E-Commerce und den „Neuen Medien“ stellen hohe Anforderungen, die für den Einzelnen kaum oder gar nicht mehr zu überschauen sind.
Fallende Budgets und Preise verschärfen den Druck zu sparen. Während die Qualifikation von Fachkräften stetig geringer wird, steigt die Anzahl von Fehlleistungen, Schäden und Mängelrügen. Das gilt für alle Branchen gleichermaßen.
2. Auf der anderen Seite ist der Begriff „Medien“ in den letzten Jahren einem inflationären, strukturellen Verfall unterlegen und erleidet nunmehr das gleiche Schicksal einer Verwässerung und Bedeutungsunschärfe wie z. B. die Schwester-Fachbereiche Multimedia, High Definition oder Crossmedia. Die Ursachen hierfür sind in der fortschreitenden Spezialisierung und Zersplitterung der Medien zu finden. Diese kann man inzwischen etwa in folgende grobe Bereiche einteilen: Grafisches Gewerbe (Printmedien und Design), Musik- und Film-(Verwertungs-)branche, Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit, Rundfunk, Internet (E-Commerce, Webcasting, On-Demand, Provider, Hosting), Medienökonomie und -politik sowie Kommunikations- und Medienwissenschaften.
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