Die Bedeutung des Sachverständigen als Beweismittel im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren ist aufgrund schnell fortschreitender technologischer Entwicklungen in allen Lebensbereichen stark gestiegen. Bereits im mittelalterlichen Stadtleben gab es den Einsatz von Sachverständigen. Das Entstehen des Sachverständigenwesens findet ihre Anfänge in der deutschen mittelalterlichen Stadt. Damals hatten besonders fachkundige Handwerker und Meister als Sachverständige bestimmte Prüf- und Kontrollaufgaben zu erledigen. Im Straf- und Zivilprozess wurden gleichermaßen Sachverständige benötigt.
Von Gilden und Zünften (*) eingesetzt, kontrollierten Sachverständige angebotene Waren und Dienstleistungen. Mit der Zeit entwickelten sich die Gilden zu mächtigen Handelsmonopolen (z. B. Fugger, Welser, Hanse) in den jeweiligen Städten mit eigenen Handelsräumen. Dadurch gewannen die Gilden zunehmend an politischem Einfluss, wobei es ihnen zuweilen gelang, einzelne Städte politisch zu kontrollieren. Stadtverwaltungen, oft durch die kaufmännischen Gilden beherrscht, setzten bestimmte Vertrauenspersonen (Sachverständige) als Handelsfunktionäre ein.
Die als Schätzer (Taxatoren) tätigen Sachverständigen waren mit der Wertermittlung von Sachwerten beschäftigt. Wardein, auch Guardein, (lat. guardianus „Wächter, Hüter“) ist der Titel eines Beamten, der im Mittelalter die Erze und die Münzen untersuchte. Je nach Tätigkeitsschwerpunkt gab es den Erzwardein (auch Erzprobierer), der Erze untersuchte sowie den Münzwardein, der Münzen zu untersuchen hatte.
« Erschienen in der Fachzeitschrift Der Sachverständige, Ausgabe 3/2014, S. 52-53., München/Frankfurt/DE 2014, www.beck.de. Vervielfältigung und Nachdruck nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Autors und der Redaktion. »
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