Im Handels- und Wirtschaftsrecht sind Bereiche wie z.B. Medien-, Presse- und Rundfunkrecht, Film- und Fernsehrecht, Marken- und Patentrecht sowie das Urheber- und Verlagsrecht längst etabliert. Die anwachsende Zahl von Rechtsvorschriften und immer komplizierte werdende Fertigungs- und Produktionsbereiche stellen hohe Anforderungen an jeden einzelnen. Fallende Budgets verschärfen die Situation. Während die Qualifikation von Fachkräften stetig geringer wird, steigt die Anzahl von Fehlleistungen, Schäden und Mängelrügen. Das gilt für alle Branchen gleichermaßen. Der Begriff „Medien“ ist in den letzten Jahren einem inflationären und strukturellen Verfall unterlegen. Die Ursachen hierfür sind in der fortschreitenden Spezialisierung und Zersplitterung der Medien zu finden.
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Monat: Februar 2009
Der Sachverständige in der Medienproduktion
Die immer stärkere fachliche Spezialisierung in den Arbeitsprozessen der Medienbranche führt dazu, dass Fehler häufig nicht mehr erkannt und beseitigt werden. Infolgedessen entsteht auch immer öfter ein Streit darüber, wer den Fehler verursacht hat und wer dafür geradestehen muss. Da sowohl die streitenden Parteien als auch deren Medienrechtsanwälte oft nicht in der Lage sind, die Fakten klar ersichtlich und fundamentiert in den Klageschriften oder vorprozessualen Auseinandersetzungen zu erörtern, wird für diese offenen Fragen ein so genannter „Sachverständigenbeweis“ vor Gericht gefordert. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, müssen ggf. die benannten Sachverständigenbeweise „eingelöst“ und der richtige, fachlich spezialisierte Sachverständige gefunden werden.
Im Bau- und Kfz-Gewerbe ist das Auffinden eines Sachverständigen aufgrund der Vielzahl der Spezialisten kein Problem. Im stark expandierenden Medienbereich ist der Sachverständige aber Mangelware. Da auch bei den Bestellungskörperschaften die entsprechenden Fachbereiche fehlen, ist es wichtig, zu wissen, wo und wie diese Experten gefunden werden können. Es ist daher verständlich, dass der Begriff „Medien-Sachverständiger“ Erklärungsbedarf hat. Eine Nennung des jeweiligen Medienfachbereichs, in dem der Sachverständige tätig ist, scheint unverzichtbar. Der Bericht erläutert die Arbeitsweise des Medien-Sachverständigen als Teil des Gerichtsverfahrens.
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Geheimcode Glasmaster
Pirateriebekämpfung oder Zwangskundenbindung?
Fachartikel, Autor: Stefan K. Braun © 2009
Veröffentlichung Januar 2009, Heft 01/2009,
Seite 34-35, Rubrik Musik-Business, 7.000 AS, 4 NS, PDF 1.034 KB
Musiker Magazin, Fachzeitschrift für Rock & Pop Musiker und Musikurheber, Herausgeber: Kulturelles Jugendbildungswerk e. V., Lüneburg
Die richtige Auftragserteilung
In Aufträgen und Auftragsbestätigungen finden sich für die Herstellung eines Glasmasters viele unterschiedliche Begriffsbedeutungen wie z.B. Discmastering, Audio Mastering Cost, Mastering, Master, Gravur und Entwicklung, Matrizen etc., die zwar, gut gemeint, im Fertigungsprozess von Ton- oder Bildträgeren alle das gleiche Ziel beinhalten, also die Herstellung einer Pressvorlage, bei genauerer Betrachtung technisch aber etwas anderes bedeuten.
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