Mediensachverständiger: Was er macht und wann man ihn unter Umständen braucht.
Immer häufiger taucht auch bei Medienschaffenden und -dienstleistern die Frage auf, wann man einen Sachverständigen und Gutachter hinzuziehen sollte oder gar muss. Stefan K. Braun, selbst aus der Zunft, stellt das Problemfeld vor.
Bei einem typischen Gerichtsfall werden Ausgangstatsachen durch den Sachverständigen im Auftrag vom Gericht erhoben und sind Gegenstand der Beweisaufnahme. Der Sachverständige beurteilt z. B. Zusammenhänge von Ursachen, Eigenschaften, Zuständen, stellt Bewertungen über eine Sache her, führt Orts- und Objektbesichtigungen durch oder wird im selbständigen Beweisverfahren eingesetzt. Das selbständige Beweisverfahren ist ein wichtiges Rechtsmittel, das die laufende Verjährung hemmt, solange das Verfahren läuft.
Wann ist der Einsatz eines Sachverständigen, gerade im Medienbereich, als sinnvoll anzusehen und welche Einsatzgebiete sind zu benennen? So ist der gesamte Vervielfältigungsbereich für CD- und DVD-Produktionen ein technisch kompliziertes Feld. Mangelnde Qualitätssicherungsmaßnahmen, eventuell fehlende Produkt- und Personenzertifizierungen generieren eine Flut an Fehlern (z. B. Kodierungsprobleme, falsche Spurdichten, Lufteinschlüsse bei der Pressung, fehlende Endlackierungen zur Haltbarkeitsveredelung bei Trägern, falsche und fehlerhafte Konfektionierungen etc.). Im Filmbereich kommt es z. B. dann zum Streit, wenn Filmentwicklungen einen teuren Drehtag vernichten oder Produktionen sich aus komplizierten Gründen verzögern und Ausfallhonorare oder Vertragsstrafen entstehen. In der Audio-Produktion sind z. B. eine fachgerechte Umsetzung von Tonaufnahmen und deren Mischungen zu beurteilen, aber auch künstlerische und produktionstechnische Leistungen können zum Streitgegenstand werden. Speziell der Schadensersatz ist ein schwieriger Bereich. Wie weist man z. B. einen Schaden nach, der aus der Nichterfüllung eines Vertrages herrührt?