Open Access (OA)

Zeitschrift „THESE
Mitgliederzeitschrift für Promovierende und Promovierte
Publikation Thesis Verlag e. V., Wabern

Open Access (OA)
In der Erklärung der Budapest Open Access Initiative (BOAI) wird für wissenschaftliche Literatur definiert:
„Open Access meint, dass diese Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind. In allen Fragen des Wiederabdrucks und der Verteilung und in allen Fragen des Copyrights überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird.“ (Quelle: Budapest Open Access Initiative (BOAI))
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Rezension: Einführung in die qualitative Sozialforschung

Zeitschrift „THESE
Mitgliederzeitschrift für Promovierende und Promovierte
Publikation Thesis Verlag e. V., Wabern

Rezension: Einführung in die qualitative Sozialforschung
Das seit 1990 existierende Standardwerk von Philipp Mayring ist aktuell in einer neuen 6. Auflage erschienen. Mayring hat mit seinem Methodenbuch die methodischen und methodologischen Grundlagen wissenschaftlichen Vorgehens sehr anschaulich und in komprimierter Form beschrieben. Er postuliert, dass qualitative Forschung keine beliebig einsetzbare Technik ist, sondern eine Grundhaltung, ein Denkstil, der auch in einem anderen Gegenstands-verständnis fußt, der immer streng am Gegenstand orientiert ist. Das Buch stellt Bezüge zum Gegenstandsfeld her, möchte einer Trennung zwischen Gegenstands- und Methodenspezialisten entgegenwirken und bietet Unterstützung bei der Überprüfung der Aussagekraft von Projekten und deren Methodik.
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Der Irrtum mit der Doppelschöpfung

Zeitschrift „Der Sachverständige
Fachzeitschrift für Sachverständige, Kammern, Gerichte und Behörden
Publikation in Verlag C.H. Beck oHG, 03/2015

Fotografen, Gestalter, Musiker und bildende Künstler können nicht sicher sein, dass Ihre kreativen Leistungen gegen Ideenklau oder konkreter (Teil-)Übernahme in fremde Werke geschützt sind. Andererseits besteht (fälschlicherweise) vielfach die Auffassung, dass Ideen und Werkleistungen von anderen Quellen ungefragt übernommen werden dürfen, solange sie vor Veröffentlichung entsprechend bearbeitet und verändert werden.

Entdeckt der Kreative sein Werk oder eine ähnliche Fassung im Internet oder in einer anderen Veröffentlichung, liegt der Verdacht eines Plagiates nahe. Dies gilt für Fotografien, Grafikdesign, Musikwerke, Literatur und bildende Kunst gleichermaßen. Wird der betroffene „Plagiator“ zur Rede gestellt, wird verschiedentlich mit einer zufällig entstandenen „Doppelschöpfung“ argumentiert.

Als Doppelschöpfung wird ein Werk bezeichnet, das mit einem bereits bestehenden Werk eines Dritten identisch ist. Werke, die einer zufälligen, echten Doppelschöpfung unterliegen, stimmen in der Regel in ihrer Idee überein, weichen dann aber in der schöpferischen Umsetzung mehr oder weniger leicht ab. Die geistige Schöpfung setzt eine individuelle, objektive Neuheit voraus. Bewusste, unveränderte oder veränderte Übernahmen geistiger Leistungen und Werke oder Teile daraus unter Anmaßung der Urheberschaft sind den Plagiaten zuzuordnen.

„Erschienen in der Fachzeitschrift Der Sachverständige, Ausgabe 3/2015, 03.03.2015, S. 55-57, München/Frankfurt/DE 2015, www.beck.de. Vervielfältigung und Nachdruck nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Autors und der Redaktion.“
ISSN 0948-9908

Print-Publikation
Online-Publikation

Der Irrtum mit der Doppelschöpfung

Forensic Evidence of Copyright Infringement by Digital Audio Sampling, IJCSDF Vol. 3, No. 3, 07-2014

International Journal of Cyber-Security and Digital Forensics (IJCSDF)
A Peer Reviewed, Refereed, Indexed and Leading Journal in Cyber Security and Digital Forensics

Forensic Evidence of Copyright Infringement by Digital Audio Sampling
Analysis – Identification – Marking

ISSN 2305-0012 (online)
Seiten 170-182
Vol. 3, No. 3
Year of publication 2014
Date of publication 2014-07-31
DOI: 10.17781/P001337
Owner: The Society of Digital Information and Wireless Communications
Published by The Society of Digital Information and Wireless Communications
Miramar Tower, 132 Nathan Road, Tsim Sha Tsui, Kowloon, Hong Kong

The Society of Digital Information and Wireless Communications (SDIWC)
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Konferenz: DigitalSec2014 International Conference on Digital Security and Forensics 06-2014

The International Conference on Digital Security and Forensics (DigitalSec2014)

Detection of a Misuse of Digital Sound Sampling Manifestations, Analysis Methods and Labelling Strategies in Connection with Copyright Infringements

ISBN: 978-0-9891305-7-8
Seiten 100-109
Year of publication June 2014
Herausgeber: VSB-Technical University of Ostrava, Czech Republic
Verlag: The Society of Digital Information and Wireless Communications (SDIWC), Wilmington, New Castle, DE 19801, USA

Titel Tagungsband: DigitalSec2014 Proceedings, The International Conference on Digital Security and Forensics (DigitalSec2014) June 24-26, 2014
Konferenzprogramm

The Society of Digital Information and Wireless Communications (SDIWC)
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Die Geschichte des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Die Bedeutung des Sachverständigen als Beweismittel im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren ist aufgrund schnell fortschreitender technologischer Entwicklungen in allen Lebensbereichen stark gestiegen. Bereits im mittelalterlichen Stadtleben gab es den Einsatz von Sachverständigen. Das Entstehen des Sachverständigenwesens findet ihre Anfänge in der deutschen mittelalterlichen Stadt. Damals hatten besonders fachkundige Handwerker und Meister als Sachverständige bestimmte Prüf- und Kontrollaufgaben zu erledigen. Im Straf- und Zivilprozess wurden gleichermaßen Sachverständige benötigt.

Von Gilden und Zünften (*) eingesetzt, kontrollierten Sachverständige angebotene Waren und Dienstleistungen. Mit der Zeit entwickelten sich die Gilden zu mächtigen Handelsmonopolen (z. B. Fugger, Welser, Hanse) in den jeweiligen Städten mit eigenen Handelsräumen. Dadurch gewannen die Gilden zunehmend an politischem Einfluss, wobei es ihnen zuweilen gelang, einzelne Städte politisch zu kontrollieren. Stadtverwaltungen, oft durch die kaufmännischen Gilden beherrscht, setzten bestimmte Vertrauenspersonen (Sachverständige) als Handelsfunktionäre ein.
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