Hochschule Macromedia


Im Medien- und Kommunikationsmanagement spielen audiovisuelle (AV-) Medien eine her­ausragende Rolle. Und: die Nutzung audiovisueller Inhalte ist die bevorzugte Freizeitbeschäftigung der Deutschen. Das gilt nicht nur für Fernsehen und Radio, sondern zunehmend auch für Onlinemedien, vor allem bei jugendlichen Zielgruppen. In diesem Modul beschäftigen wir uns mit Grundlagen, Rahmenbedingungen, Wirkmechanismen und Formaten von AV-Medien. Es werden Kenntnisse zur Konzeption und Gestaltung von filmischen Medienprodukten erworben und in Kleingruppen ein eigenständiges Projekt realisiert.
Ziele sind u. a. ein Bewusstsein für die gesellschaftliche Rolle der Medien und kritische Reflexion der ökonomischen wie politischen Besonderheiten der Medien- und Kommunikationswirtschaft in Zeiten digitaler Transformation und fortgeschrittene Managementfertigkeiten und Fähigkeiten, den aktuellen, internationalen Forschungsstand aus den Wirtschaftswissenschaften bzw. der Kommunikationswissenschaft praktisch anzuwenden.
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Der Irrtum mit der Doppelschöpfung


Zeitschrift „Der Sachverständige
Fachzeitschrift für Sachverständige, Kammern, Gerichte und Behörden
Publikation in Verlag C.H. Beck oHG, 03/2015

Fotografen, Gestalter, Musiker und bildende Künstler können nicht sicher sein, dass Ihre kreativen Leistungen gegen Ideenklau oder konkreter (Teil-)Übernahme in fremde Werke geschützt sind. Andererseits besteht (fälschlicherweise) vielfach die Auffassung, dass Ideen und Werkleistungen von anderen Quellen ungefragt übernommen werden dürfen, solange sie vor Veröffentlichung entsprechend bearbeitet und verändert werden.

Entdeckt der Kreative sein Werk oder eine ähnliche Fassung im Internet oder in einer anderen Veröffentlichung, liegt der Verdacht eines Plagiates nahe. Dies gilt für Fotografien, Grafikdesign, Musikwerke, Literatur und bildende Kunst gleichermaßen. Wird der betroffene „Plagiator“ zur Rede gestellt, wird verschiedentlich mit einer zufällig entstandenen „Doppelschöpfung“ argumentiert.

Als Doppelschöpfung wird ein Werk bezeichnet, das mit einem bereits bestehenden Werk eines Dritten identisch ist. Werke, die einer zufälligen, echten Doppelschöpfung unterliegen, stimmen in der Regel in ihrer Idee überein, weichen dann aber in der schöpferischen Umsetzung mehr oder weniger leicht ab. Die geistige Schöpfung setzt eine individuelle, objektive Neuheit voraus. Bewusste, unveränderte oder veränderte Übernahmen geistiger Leistungen und Werke oder Teile daraus unter Anmaßung der Urheberschaft sind den Plagiaten zuzuordnen.

„Erschienen in der Fachzeitschrift Der Sachverständige, Ausgabe 3/2015, 03.03.2015, S. 55-57, München/Frankfurt/DE 2015, www.beck.de. Vervielfältigung und Nachdruck nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Autors und der Redaktion.“
ISSN 0948-9908

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Der Irrtum mit der Doppelschöpfung