Kratzer des Anstoßes

Mediensachverständiger: Was er macht und wann man ihn unter Umständen braucht.

Immer häufiger taucht auch bei Medienschaffenden und -dienstleistern die Frage auf, wann man einen Sachverständigen und Gutachter hinzuziehen sollte oder gar muss. Stefan K. Braun, selbst aus der Zunft, stellt das Problemfeld vor.

Bei einem typischen Gerichtsfall werden Ausgangstatsachen durch den Sachverständigen im Auftrag vom Gericht erhoben und sind Gegenstand der Beweisaufnahme. Der Sachverständige beurteilt z. B. Zusammenhänge von Ursachen, Eigenschaften, Zuständen, stellt Bewertungen über eine Sache her, führt Orts- und Objektbesichtigungen durch oder wird im selbständigen Beweisverfahren eingesetzt. Das selbständige Beweisverfahren ist ein wichtiges Rechtsmittel, das die laufende Verjährung hemmt, solange das Verfahren läuft.
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