Im Konflikt der Begriffsdefinitionen!
Fachartikel, Autor: Stefan K. Braun © 2007
Veröffentlichung März 2007, Heft 2/2007
Seite 50-57, Rubrik Hintergrund, 21.000 AS, 14 NS
Studio Magazin, Fachzeitschrift für professionelle Audiotechnik, Studio Presse Verlag GmbH Oberhausen
Täglich werden hunderte von Produktionen weltweit hergestellt, gemastert und gepresst. Die von Auftraggebern (z.B. Musiklabel, Filmproduktionsfirma oder Softwarehersteller) und Auftragnehmern (Presswerke) verwendeten Fachwörter und Begriffe sind von der Auftragerstellung bis über den Produktionsablauf teilweise haarsträubend falsch gewählt.
Problematisch wird es, wenn Produktionsfirma und Presswerk in einen Streit geraten und die Produktionsfirma aus diesem Grund die Herausgabe der Produktionsmaterialien verlangt. Speziell die von Presswerken selbst hergestellten so genannten „Glasmaster“ sind dabei oft ein sensibler Streitpunkt.
Die überwiegende Zahl der Presswerke verweigert eine Herausgabe der Glasmaster. Sie fürchten sich vor einer missbräuchlichen Verwendung der Glasmaster durch Piraterie und der sehr exklusiv geschützten Fertigungstechnologie, die in falschen Händen ein Ausspionieren der Maschinenspezifikationen ermöglicht. Bei genauerer Betrachtung ist zur Durchführung einer vorsätzlichen Raubkopie kein Glasmaster notwendig und Informationen über die verwendeten Maschinen sind bei den jeweiligen Maschinenbauern frei erhältlich. Vielmehr liegt die Zurückbehaltungspraxis in einer Konkurrenzabwehr durch Mitbewerber aber auch in der dauerhaften „Zwangs-Bindung“ des Kunden begründet.
Alles Ausreden?
Grundsätzlich ist das Anbringen von Firmen- oder Werbelogos im Innenring des Glasmasters durch das Presswerk nicht statthaft, solange dazu kein Auftrag des Kunden vorliegt.
Das Presswerk unterliegt auch keiner Verpflichtung, einen SID-Code, eigene Firmenlogos und andere Firmendaten in den Innenring einzugravieren, die nichts mit dem Kundenauftrag zu tun haben. Sicherlich kann ein Presswerk einen SID-Code anbringen und an der freiwilligen Selbstkontrolle zur Verhinderung von Piraterie teilnehmen, darf dies aber nicht negativ gegen ihre Kunden argumentieren. Auch hier wird auf die ständige Rechtssprechung hingewiesen….