Forensic Evidence of Copyright Infringement by Digital Audio Sampling, IJCSDF Vol. 3, No. 3, 07-2014

International Journal of Cyber-Security and Digital Forensics (IJCSDF)
A Peer Reviewed, Refereed, Indexed and Leading Journal in Cyber Security and Digital Forensics

Forensic Evidence of Copyright Infringement by Digital Audio Sampling
Analysis – Identification – Marking

ISSN 2305-0012 (online)
Seiten 170-182
Vol. 3, No. 3
Year of publication 2014
Date of publication 2014-07-31
DOI: 10.17781/P001337
Owner: The Society of Digital Information and Wireless Communications
Published by The Society of Digital Information and Wireless Communications
Miramar Tower, 132 Nathan Road, Tsim Sha Tsui, Kowloon, Hong Kong

The Society of Digital Information and Wireless Communications (SDIWC)
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Konferenz: DigitalSec2014 International Conference on Digital Security and Forensics 06-2014

The International Conference on Digital Security and Forensics (DigitalSec2014)

Detection of a Misuse of Digital Sound Sampling Manifestations, Analysis Methods and Labelling Strategies in Connection with Copyright Infringements

ISBN: 978-0-9891305-7-8
Seiten 100-109
Year of publication June 2014
Herausgeber: VSB-Technical University of Ostrava, Czech Republic
Verlag: The Society of Digital Information and Wireless Communications (SDIWC), Wilmington, New Castle, DE 19801, USA

Titel Tagungsband: DigitalSec2014 Proceedings, The International Conference on Digital Security and Forensics (DigitalSec2014) June 24-26, 2014
Konferenzprogramm

The Society of Digital Information and Wireless Communications (SDIWC)
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Die Geschichte des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Die Bedeutung des Sachverständigen als Beweismittel im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren ist aufgrund schnell fortschreitender technologischer Entwicklungen in allen Lebensbereichen stark gestiegen. Bereits im mittelalterlichen Stadtleben gab es den Einsatz von Sachverständigen. Das Entstehen des Sachverständigenwesens findet ihre Anfänge in der deutschen mittelalterlichen Stadt. Damals hatten besonders fachkundige Handwerker und Meister als Sachverständige bestimmte Prüf- und Kontrollaufgaben zu erledigen. Im Straf- und Zivilprozess wurden gleichermaßen Sachverständige benötigt.

Von Gilden und Zünften (*) eingesetzt, kontrollierten Sachverständige angebotene Waren und Dienstleistungen. Mit der Zeit entwickelten sich die Gilden zu mächtigen Handelsmonopolen (z. B. Fugger, Welser, Hanse) in den jeweiligen Städten mit eigenen Handelsräumen. Dadurch gewannen die Gilden zunehmend an politischem Einfluss, wobei es ihnen zuweilen gelang, einzelne Städte politisch zu kontrollieren. Stadtverwaltungen, oft durch die kaufmännischen Gilden beherrscht, setzten bestimmte Vertrauenspersonen (Sachverständige) als Handelsfunktionäre ein.
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Aspekte des „Samplings“ – Eine Frage des Sounds?

Ausgabe 2014/1, 08.03.2014, Musiker Magazin (DE)
Aspekte des „Samplings“ – Eine Frage des Sounds?

Mash-Ups (auch Bootlegging, Bastard Pop oder Collage genannt) erfreuen sich seit Jahren steigender Beliebtheit. Waren es zu Beginn der 1990er Jahre meist nur 2 unterschiedliche Popsongs, deren Gesangs- und Instrumentenspuren in Remixform ineinander gemischt wurden, existieren heute Multi-Mashups mit mehreren Dutzend gemixten und gesampelten Songs, Interpreten, Videosequenzen und Effekten. Eine Herausforderung stellt die Kombination unterschiedlichster Stile dar, diese zu neuen tanzbaren Titeln aus den Charts zu mischen. Das Mashup Projekt Pop Danthology z.B. enthält in einem knapp 6 minütigen aktuellen Musikclip 68 verschiedene Interpreten, u. a. Bruno Mars, Britney Spears, Rhianna und Lady Gaga. Die Verwendung und das Sampeln fremder Musik- und Videotitel kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die Komponisten des Titels „Nur mir“ mit Sängerin Sabrina Setlur unterlagen in einem Rechtsstreit, der bis zum BGH führte. Sie haben im Zuge eines Tonträger-Samplings, so der BGH , in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger (Musikgruppe Kraftwerk) eingegriffen, in dem sie im Wege des „Sampling“ zwei Takte einer Rhythmussequenz des Titels „Metall auf Metall“ entnommen und diese im eigenen Stück unterlegt haben.
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Sind Coverversionen genehmigungsfreie Bearbeitungen?

Ausgabe 2013/1, 04.05.2013, Musiker Magazin (DE)
Sind Coverversionen genehmigungsfreie Bearbeitungen?

Die Beatles machten es, Michael Jackson machte es und Heino macht es aktuell: Covern. Er ist wieder da: Heino, die 74-Jährige Volksmusikikone mit dem 99%-Bekanntheitsgrad veröffentlicht sein neues Coveralbum „Mit freundlichen Grüßen“ im Februar 2013 und spaltet schon jetzt die Nation. Heino covert Rock- und Pop-Songs u. a. von den Ärzten, Oomph, Müller-Westernhagen, Stefan Remmler (Trio) und Rammstein im „Tuba-Blasmusikstil“ und mit rollendem „R“. Die einen finden das Coveralbum einen gelungenen Coup, die anderen sehen darin massive Rechtsverletzungen. Reicht es für legale Coverversion aus, nur den Text unverändert zu lassen, um damit Coverversionen zu legitimieren? Wirtschaftliche Interessen stehen im Konflikt mit den künstlerisch-ästhetischen Ansprüchen von Originalurhebern und Interpreten.
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Kratzer des Anstoßes

Mediensachverständiger: Was er macht und wann man ihn unter Umständen braucht.

Immer häufiger taucht auch bei Medienschaffenden und -dienstleistern die Frage auf, wann man einen Sachverständigen und Gutachter hinzuziehen sollte oder gar muss. Stefan K. Braun, selbst aus der Zunft, stellt das Problemfeld vor.

Bei einem typischen Gerichtsfall werden Ausgangstatsachen durch den Sachverständigen im Auftrag vom Gericht erhoben und sind Gegenstand der Beweisaufnahme. Der Sachverständige beurteilt z. B. Zusammenhänge von Ursachen, Eigenschaften, Zuständen, stellt Bewertungen über eine Sache her, führt Orts- und Objektbesichtigungen durch oder wird im selbständigen Beweisverfahren eingesetzt. Das selbständige Beweisverfahren ist ein wichtiges Rechtsmittel, das die laufende Verjährung hemmt, solange das Verfahren läuft.
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Wann wird ein Sachverständiger benötigt?

Im Handels- und Wirtschaftsrecht sind Bereiche wie z.B. Medien-, Presse- und Rundfunkrecht, Film- und Fernsehrecht, Marken- und Patentrecht sowie das Urheber- und Verlagsrecht längst etabliert. Die anwachsende Zahl von Rechtsvorschriften und immer komplizierte werdende Fertigungs- und Produktionsbereiche stellen hohe Anforderungen an jeden einzelnen. Fallende Budgets verschärfen die Situation. Während die Qualifikation von Fachkräften stetig geringer wird, steigt die Anzahl von Fehlleistungen, Schäden und Mängelrügen. Das gilt für alle Branchen gleichermaßen. Der Begriff „Medien“ ist in den letzten Jahren einem inflationären und strukturellen Verfall unterlegen. Die Ursachen hierfür sind in der fortschreitenden Spezialisierung und Zersplitterung der Medien zu finden.
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Der Sachverständige in der Medienproduktion

Die immer stärkere fachliche Spezialisierung in den Arbeitsprozessen der Medienbranche führt dazu, dass Fehler häufig nicht mehr erkannt und beseitigt werden. Infolgedessen entsteht auch immer öfter ein Streit darüber, wer den Fehler verursacht hat und wer dafür geradestehen muss. Da sowohl die streitenden Parteien als auch deren Medienrechtsanwälte oft nicht in der Lage sind, die Fakten klar ersichtlich und fundamentiert in den Klageschriften oder vorprozessualen Auseinandersetzungen zu erörtern, wird für diese offenen Fragen ein so genannter „Sachverständigenbeweis“ vor Gericht gefordert. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, müssen ggf. die benannten Sachverständigenbeweise „eingelöst“ und der richtige, fachlich spezialisierte Sachverständige gefunden werden.
Im Bau- und Kfz-Gewerbe ist das Auffinden eines Sachverständigen aufgrund der Vielzahl der Spezialisten kein Problem. Im stark expandierenden Medienbereich ist der Sachverständige aber Mangelware. Da auch bei den Bestellungskörperschaften die entsprechenden Fachbereiche fehlen, ist es wichtig, zu wissen, wo und wie diese Experten gefunden werden können. Es ist daher verständlich, dass der Begriff „Medien-Sachverständiger“ Erklärungsbedarf hat. Eine Nennung des jeweiligen Medienfachbereichs, in dem der Sachverständige tätig ist, scheint unverzichtbar. Der Bericht erläutert die Arbeitsweise des Medien-Sachverständigen als Teil des Gerichtsverfahrens.
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Geheimcode Glasmaster

Pirateriebekämpfung oder Zwangskundenbindung?
Fachartikel, Autor: Stefan K. Braun © 2009

Veröffentlichung Januar 2009, Heft 01/2009,
Seite 34-35, Rubrik Musik-Business, 7.000 AS, 4 NS, PDF 1.034 KB
Musiker Magazin, Fachzeitschrift für Rock & Pop Musiker und Musikurheber, Herausgeber: Kulturelles Jugendbildungswerk e. V., Lüneburg

MusikerMagazin_012009

Die richtige Auftragserteilung

In Aufträgen und Auftragsbestätigungen finden sich für die Herstellung eines Glasmasters viele unterschiedliche Begriffsbedeutungen wie z.B. Discmastering, Audio Mastering Cost, Mastering, Master, Gravur und Entwicklung, Matrizen etc., die zwar, gut gemeint, im Fertigungsprozess von Ton- oder Bildträgeren alle das gleiche Ziel beinhalten, also die Herstellung einer Pressvorlage, bei genauerer Betrachtung technisch aber etwas anderes bedeuten.

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